# Rechtliches — NDA, AGB, AVV, Impressum

> Alle Vertragsdokumente von Financial Integrity Partners sind vor dem ersten Schritt offen einsehbar: NDA, AGB und die Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check als PDF, dazu Impressum und Datenschutzerklärung. Den AVV sehen Sie vor der Annahme vollständig ein, vorab auf Anfrage.

Diese Datei ist der Markdown-Spiegel von <https://financial-integrity.de/rechtliches>. Sie führt die Anbieter-Angaben im Volltext, die Lesehilfe zu den AGB und eine Kurzfassung zum Datenschutz. **Der verbindliche Wortlaut der AGB steht ausschließlich in der PDF-Fassung**, der Volltext der Datenschutzerklärung ausschließlich auf der HTML-Seite - beide sind versioniert und tragen eine Fassungsangabe, die an genau einer Stelle geführt wird. Ein zweiter Vertragstextstand hier könnte davon abweichen, und bei einem Vertragsdokument wäre das keine Unschärfe, sondern eine falsche Auskunft. Die AGB-Lesehilfe weiter unten ist deshalb kein zweiter Textstand, sondern wird aus derselben Quelle erzeugt wie der Abschnitt auf der HTML-Seite; sie kann nicht still veralten.

## Vertragsdokumente

<!-- ERZEUGT: Dokumentenliste - nicht von Hand editieren, Quelle legal_quellen/dokumente.json -->

Alle drei als PDF, ohne Registrierung:

- [NDA — Vertraulichkeitsvereinbarung](https://financial-integrity.de/static/landing/legal/fip-nda.pdf) — schützt Ihre Daten, unterzeichnet vor jeder Datenübergabe.
- [AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen](https://financial-integrity.de/static/landing/legal/fip-agb.pdf) — Leistungsumfang, Honorar-Modelle, Geld-zurück-Garantie.
- [Potenzial-Check-Bedingungen — Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check](https://financial-integrity.de/static/landing/legal/fip-potenzial-check-bedingungen.pdf) — regelt den kostenlosen Potenzial-Check, ohne AGB-Geltung, nur zusammen mit dem AVV angenommen.

Auf Anfrage bzw. im Zuge der Vertragsanbahnung: der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV nach Art. 28 DSGVO - vor der Annahme vollständig einsehbar, vorab auf Anfrage), der Engagement Letter (die Mandatsvereinbarung mit Leistung, Preis und Laufzeit — sie wird für jedes Mandat einzeln erstellt und steht deshalb nicht als allgemeine Fassung zum Download), die ERP-Export-Spezifikation (das in § 5 Abs. 1 der AGB genannte Dokument, das festlegt, welche Auswertungen zu liefern sind — wir gehen es je System gemeinsam durch), AVV-Anlage 1 (die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO — sie beschreibt unsere Sicherheitsarchitektur im Detail und steht deshalb nicht öffentlich), AVV-Anlage 2 (die Liste der Unterauftragsverarbeiter — beide Anlagen sind Bestandteil des AVV und liegen im Abschluss-Prozess vor der Zustimmung vor), Transfer Impact Assessment, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO, Datenschutz-Folgenabschätzung.

<!-- ENDE ERZEUGT: Dokumentenliste -->

## Englische Lesefassungen

Englische Lesefassungen von AGB, NDA und den Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check senden wir auf Anfrage persönlich zu. **Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.**

## Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).

<!-- ERZEUGT: Impressum-Angaben - nicht von Hand editieren, Quelle legal_quellen/impressum.json -->

| | |
|---|---|
| Firmenname | Keysers Services UG (haftungsbeschränkt) |
| Marke | Financial Integrity Partners (FIP) |
| Geschäftsanschrift | Lilienthalstraße 88, 14612 Falkensee, Deutschland |
| Vertretungsberechtigter | Geschäftsführer Sven Keysers |
| Kontakt | Kontaktformular auf <https://financial-integrity.de/#kontakt> |
| Registergericht | Amtsgericht Potsdam |
| Registernummer | HRB 42290 P |
| USt-IdNr. | DE463513958 (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz) |

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Sven Keysers, Anschrift wie oben.

<!-- ENDE ERZEUGT: Impressum-Angaben -->

Die E-Mail-Adresse des Anbieters steht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG auf der HTML-Seite <https://financial-integrity.de/rechtliches#impressum>. In diesem Maschinen-Spiegel steht sie bewusst nicht: er wird von Crawlern gelesen, und eine Klartext-Adresse hier waere in Minuten abgegriffen.

Streitschlichtung: wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte, Haftung für Links und Urheberrecht: im Volltext auf <https://financial-integrity.de/rechtliches#impressum>.

## Datenschutz

Der Umgang mit Ihren Daten in drei Schritten:

1. **Demo** — am anonymisierten Beispiel-Mandanten, ganz ohne Ihre echten Daten.
2. **Potenzial-Check** — ein Export Ihrer Buchungsdaten, das Ergebnis erhalten Sie anonymisiert.
3. **Mandat** — läuft auf deutscher Infrastruktur, mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO, jederzeit löschbar; auf Anfrage und gegen Aufpreis auch als Datensouverän-Variante: die Prüfung läuft dann in Ihrem Haus, Ihre Buchungsdaten verlassen Ihr Netzwerk nicht.

Die vollständige Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO — Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Hosting, Kontaktformular, Mandantendaten, Ihre Rechte, Aufbewahrungsfristen — steht auf <https://financial-integrity.de/rechtliches#datenschutz>.

## AGB

Verbindlich ist der vollständige Wortlaut in der [PDF-Fassung](https://financial-integrity.de/static/landing/legal/fip-agb.pdf) - sie ist die einzige maßgebliche Quelle. Die geltende Fassung, ihr Stand-Datum und die Prüfsumme der verlinkten Datei sind ausschließlich auf <https://financial-integrity.de/rechtliches#agb> ausgewiesen; sie kommen dort aus dem Dokumentenregister, nicht aus dem Seitentext.

Die folgende Übersicht ist eine Lesehilfe und ersetzt den Wortlaut nicht.

<!-- ERZEUGT: AGB-Lesehilfe - nicht von Hand editieren, Quelle siehe unten -->

*Erzeugt aus `AGB-Lesehilfe-v1.12-2026-09-22.md` (AGB v1.12) - dieselbe Quelle wie der Abschnitt „Was die AGB regeln“ auf der HTML-Seite. Nicht von Hand editieren.*

### Geltung (§ 1)

Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ändern wir sie, teilen wir Ihnen das in Textform mit; widersprechen Sie nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt. Für Vergütung, Haftung und Vertragsstrafen gilt das nicht - dort brauchen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung.

### Vertragsstruktur und Phasen (§ 2)

Engagement Letter, AGB, Vertraulichkeitsvereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag bilden zusammen das Mandatsverhältnis. Bei Widersprüchen gilt eine feste Rangordnung: der Engagement Letter für kommerzielle und leistungsbezogene Punkte, der Auftragsverarbeitungsvertrag für Datenschutz, die Vertraulichkeitsvereinbarung für Geschäftsgeheimnisse. Die Zusammenarbeit läuft in drei Phasen: Die Demo setzt allein die NDA voraus, ohne echte Mandantendaten. Der kostenlose Potenzial-Check setzt zusätzlich die Annahme der **Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check** und des AVV voraus - nicht mehr die Annahme dieser AGB - und begründet noch kein bezahltes Mandat. Ein bezahltes Mandat entsteht erst mit der beidseitigen Annahme eines Engagement Letter, der diese AGB in Bezug nimmt.

### Begriffe (§ 3)

§ 3 sammelt Begriffe, auf die andere Paragrafen verweisen, statt sie mehrfach zu erklären. Entscheidungswege sind die Kanäle, auf denen Sie Erklärungen nach diesen AGB abgeben - zurzeit die Entscheidungsliste hinter Ihrem persönlichen Link, ein persönlicher Bestätigungslink, eine Nachricht in Textform an die von uns benannte Adresse oder das Mandanten-Portal, soweit wir eines bereitstellen (§ 3 Abs. 1 lit. d). Sie benennen einen **Hauptansprechpartner**; er ist zugleich für Freigaben und für Ihre Erklärungen nach diesen AGB bevollmächtigt, seine Vertretung im Verhinderungsfall regelt der Engagement Letter (§ 3 Abs. 3). Und § 3 legt fest, wann eine Rückholung als von der Engine erkannt gilt (**Engine-Detected Recovery**, EDR): wenn im aktualisierten Datenstand eine nachvollziehbare Buchungs- oder Zahlungsänderung am identifizierten Belegs-Posten erkennbar ist, etwa eine Gutschrift, eine Storno- oder Korrekturbuchung oder eine direkte Rückzahlung vom Lieferanten (§ 3 Abs. 4).

### Engagement-Modelle und Potenzial-Check (§ 4)

Zwei alternative Modelle, pro Engagement wählen Sie eines. Die Ergebnisse werden in der von FIP ausgewiesenen Themenordnung dargestellt - derzeit Rückholung, Kosten &amp; Liquidität, Compliance &amp; Kontrolle, Prozess &amp; Datenqualität sowie Strategie &amp; Einkauf. Diese Ordnung ordnet fachlich ein; sie entscheidet **nicht** über Garantie, Vergütung oder Fortschreibung - das tun ausschließlich §§ 6, 8 und 9. Öffentlich beworben wird das erfolgsbasierte Modell: die Analyse ohne gesonderte Vergütung, danach 15 % auf die von der Engine erkannte Rückholung; unter den Bedingungen von § 8 Abs. 2 sind es bis zu 20 %. Der kostenlose Potenzial-Check ist die gemeinsame Vorstufe; er kommt eigenständig durch Zustimmung zu den **Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check** und zum AVV zustande - **ohne dass dafür diese AGB oder ein Engagement Letter gelten** -, und sein aggregiertes Ergebnis begründet keinen Anspruch auf bestimmte Befunde, keine Rückholungs-Beteiligung und keine spätere Beauftragung. § 4 Abs. 6 grenzt die Leistung ab: FIP erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Wirtschaftsprüfung und keine Inkassodienstleistung.

### Ausführungs-Option „Assisted Recovery" (§ 4 Abs. 3)

In beiden Engagement-Modellen können Sie auf Abruf zusätzlich die Ausführungs-Option „Assisted Recovery" nutzen. FIP bereitet dann die Rückforderungskorrespondenz an Ihre Lieferanten vor, versendet sie in Ihrem Namen und Auftrag, verfolgt sie nach und bereitet die Rückläufe für Sie auf. Es ist eine Nebenleistung zur Analyse und Prüfung, keine Rechtsprüfung des Einzelfalls und keine Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Zahlungen, Gutschriften und Verrechnungen laufen ausschließlich zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten; FIP nimmt keine Zahlungen entgegen. Widerspricht ein Lieferant einem Befund inhaltlich, endet die Unterstützung für diesen Befund, und Sie entscheiden über das weitere Vorgehen. Im erfolgsbasierten Modell wird die Option über den erhöhten Success-Fee-Satz vergütet (§ 8 Abs. 2), im Modell mit fester Vergütung über ein gesondertes, im Engagement Letter vereinbartes Honorar - eine Beteiligung an realisierten Rückholungen entsteht dadurch nicht. Die Leistungsabgrenzung nach § 4 Abs. 6 bleibt unberührt: Ihre Autorisierung nach § 5 Abs. 6 ist die dort genannte gesonderte Befugnis, und eine Forderungseinziehung oder Inkassodienstleistung ist mit der Option nicht verbunden.

### Ihre Mitwirkung (§ 5)

In der erfolgsbasierten Stufe liefern Sie monatlich aktualisierte Buchungsdaten: **12 monatliche Exporte plus einen finalen Export zur Endabrechnung, also 13 Exporte über 15 Monate**, mit einem Liefer-Window von bis zu 5 Werktagen nach dem jeweiligen Stichtag. Zu jeder Lieferung gehören neben dem Buchungsbestand die Angaben, aus denen sich eine tatsächlich zurückgeholte Position ablesen lässt: die **Offene-Posten-Liste je Kreditor zum Stichtag** einschließlich Guthaben-Positionen und der in der Periode ausgeglichenen Posten, die **Kreditorensalden** zum Stichtag und die **Buchungen auf Bonus-, Rückvergütungs- und Werbekostenzuschuss-Konten**; führt Ihr System die Zuordnung von Zahlungen zu Belegen, gehört sie dazu. Alles davon ist in SAP, Business Central und DATEV eine Standardauswertung ohne Programmierung - welche das je System ist und was sie jeweils kostet, steht in der ERP-Export-Spezifikation, die wir Ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung bereitstellen und für Ihr System gemeinsam durchgehen. Einmalig zu Beginn schalten Sie die in Ihrem System verfügbare **Änderungsprotokollierung für Kreditorenstammdaten** ein, falls sie nicht ohnehin läuft - solche Protokolle wirken nirgends rückwirkend. Auf Wunsch richten wir die Export-Automatisierung für Ihr ERP mit ein. Bleiben diese Angaben trotz Erinnerung und Nachfrist aus, gilt § 6 Abs. 4 entsprechend; für einen versäumten Liefermonat sieht § 5 Abs. 4 zusätzlich eine Vertragsstrafe von 2.500 EUR netto vor, die erst nach Erinnerung, Nachfrist und bei Verschulden anfällt und nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Rufen Sie die Ausführungs-Option ab, statten Sie FIP mit der für den Versand in Ihrem Namen erforderlichen Autorisierung aus und stellen die für die Korrespondenz nötigen Lieferanten-Angaben bereit (§ 5 Abs. 6).

### Vergütung und Rückholungs-Messung (§ 8, § 6)

Der Engagement-Zeitraum für die Erfolgsmessung beträgt **450 Kalendertage** nach Ende der Analyse-Phase - 360 Tage Lieferzeitraum plus 90 Tage Nachweisfrist; für Befunde, die am Ende dieses Zeitraums noch in einem laufenden Rückforderungs-Vorgang stehen, verlängert sich der Nachweiszeitraum um weitere 90 Kalendertage. Abgerechnet wird monatlich, die Schlussrechnung am Ende des Zeitraums auf Basis des finalen Exports. Der Satz beträgt 15 %; ist die Ausführungs-Option gebucht, sind es 20 % für die Befunde, für die Sie die Bestätigungserklärung nach § 7 Abs. 1 abgegeben haben (§ 8 Abs. 2). Ohne Bestätigungserklärung bleibt es bei 15 %, auch wenn die Ausführungs-Option gebucht ist. Bemessungsgrundlage ist in beiden Fällen der nach § 3 Abs. 4 realisierte Betrag - vom Lieferanten geleistete Verzugszinsen und Kostenerstattungen stehen Ihnen zu und erhöhen sie nicht. § 6 regelt, wann eine Rückholung als von der Engine erkannt gilt, und schließt eine Doppelvergütung derselben Positionen beim Wechsel des Modells aus. Erkannt wird sie aus Ihren gelieferten Daten, nicht aus einer Meldung von Ihnen; zu jeder erkannten Rückholung erhalten Sie einen Detail-Anhang mit dem Zustand vorher und nachher - je nach Fall am betroffenen Belegs-Posten oder am Kreditorenkonto, denn eine Gutschrift, die als Guthaben gegen eine spätere Rechnung verrechnet wird, hat keinen einzelnen Beleg, an dem man sie ablesen könnte (§ 6 Abs. 1). § 7 Abs. 1 trennt zwei Erklärungen. Die Kennzeichnung einer Beobachtung als zutreffend betrifft nur den Sachverhalt und hat **keine Vergütungsfolge**. Die gesondert als Bestätigung des Anspruchs und Freigabe der Rückholung gekennzeichnete Erklärung (**Bestätigungserklärung**) ist Ihre Erklärung, dass der Rückforderungsanspruch dem Grunde nach besteht; im Rahmen der Ausführungs-Option ist sie zugleich der Abruf der Unterstützung für diesen Befund, und die Position wird bei ausbleibender Datenlieferung mit 100 % statt 50 % fortgeschrieben (§ 6 Abs. 4 lit. c). Sie haben vier Wege, eine Erklärung abzugeben (§ 3 Abs. 1): das Mandanten-Portal, die Entscheidungsliste hinter Ihrem persönlichen Link, einen persönlichen Bestätigungslink oder eine Nachricht in Textform an die von uns dafür genannte Adresse - eine E-Mail genügt. Auf den ersten drei Wegen sehen Sie vor der Abgabe den Befund, den Anspruchsgrund und Anspruchsgegner, den freizugebenden Betrag, die Nachweise und den Hinweis auf die Vergütungsfolge; schreiben Sie uns stattdessen von sich aus, weisen wir Sie mit der Eingangsbestätigung darauf hin. Protokolliert werden in jedem Fall Wortlaut, Zeitpunkt, die handelnde Person und der verwendete Zugang oder Link-Token. Den Eingang einer Entscheidungsliste bestätigen wir Ihnen in Textform. Fortgeschrieben werden dabei ausschließlich Befunde über **Rückzahlungs- oder Korrekturpotenziale, Liquiditätspotenziale oder Einsparpotenziale** (§ 6 Abs. 4 lit. c) - Befunde ohne ein solches Potenzial bleiben außen vor, weil sie keinen Rückholanspruch ausweisen. Die Geld-zurück-Garantie hat mit dieser Fassung eine eigene, engere Abgrenzung (§ 9 Abs. 2). Keine dieser Erklärungen ist ein Widerspruch nach § 10 und keine wahrt dessen Frist - dafür ist der Weg in § 10 beschrieben.

### Entscheidungen des Mandanten (§ 7)

§ 7 unterscheidet zwei Erklärungen, die Sie zu einem Befund abgeben können. Die **Beurteilung einer Beobachtung** bestätigt nur den beschriebenen Sachverhalt als zutreffend; sie erklärt keinen Rückforderungsanspruch, ruft keine Ausführungsleistung ab und hat keine Vergütungsfolge (§ 7 Abs. 1 lit. a). Erst die eigens als Bestätigung des Anspruchs und Freigabe der Rückholung gekennzeichnete **Bestätigungserklärung** löst diese Folgen aus - den anwendbaren Success-Fee-Satz und, bei ausbleibender Datenlieferung, die höhere Fortschreibungsquote (§ 7 Abs. 1, siehe Eintrag zu § 6 und § 8). Haben Sie im Engagement Letter für einzelne Befundkategorien eine **Dauerfreigabe** erklärt, regelt der Engagement Letter die erfassten Kategorien, die Frist und Ihr Stopp-Recht (§ 7 Abs. 1 lit. f).

### Geld-zurück-Garantie (§ 9)

Für das Modell mit fester Vergütung: Identifiziert der Integrity Report keine belegbaren monetären Potenziale mindestens in Höhe der vereinbarten Vergütung, wird diese vollständig zurückerstattet. Belegbar ist ein Potenzial, wenn es anhand Ihrer Daten nachvollziehbar berechnet, in Euro beziffert und mit Beleg-Referenzen dargestellt ist und einen **Konfidenz-Wert von mindestens 70 (von 100)** erreicht. Sie machen die Garantie **innerhalb von 30 Kalendertagen** nach Übergabe des Integrity Reports in Textform geltend und legen dar, dass die belegbaren Potenziale die Vergütung nicht erreichen. Voraussetzung ist eine vollständige und richtige Datenlieferung nach § 5; hat eine unvollständige oder unrichtige Lieferung die Befund-Erstellung beeinträchtigt, entfällt die Garantie. Bei Streit über die Anwendbarkeit einigen sich die Parteien auf einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder, ersatzweise, lassen ihn von der Wirtschaftsprüferkammer benennen; die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung.

### Widerspruch gegen Befunde (§ 10)

Sie können jedem Befund widersprechen. Die Frist beträgt **14 Kalendertage** ab Bereitstellung des Monatsberichts; danach ist die Position bestandskräftig. Der Widerspruch hält nur die bestrittene Position auf, die übrigen Positionen derselben Rechnung bleiben fällig.

### Haftung (§ 11)

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet FIP unbegrenzt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FIP nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf das einfache Honorar des betroffenen Mandats; die Obergrenze der Haftung nach diesem Absatz beträgt dabei mindestens 50.000 EUR und insgesamt höchstens 500.000 EUR je Engagement. Innerhalb dieser Obergrenze gelten gesonderte Teilgrenzen, etwa für eine Datenpanne nach DSGVO. Haftung für Personenschäden und aus zwingenden gesetzlichen Gründen bleibt unberührt. Für den kostenlosen Potenzial-Check gilt dieser Paragraf wortgleich als § 5 der Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check, mit zwei Ergänzungen: Da dort kein Honorar anfällt, bestimmt sich die Obergrenze nach der genannten Mindestsumme. Außerdem gilt die Begrenzung dort auch für Ansprüche aus NDA und AVV; Dritte, auch verbundene Unternehmen, sind nicht geschützt; das Ergebnis ist außer für die Entscheidung über eine Beauftragung keine Entscheidungsgrundlage; und Ansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit verjähren in zwölf Monaten (§ 5 Abs. 10 der Bedingungen).

### Schutzrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz (§ 12 bis § 14)

Geistige Schutzrechte an Engine und Report, Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz und Datenlöschung. Für die Verarbeitung Ihrer Mandantendaten gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

### Höhere Gewalt (§ 17)

Folgen unvorhersehbarer Ereignisse für die Leistungsfristen beider Seiten.

### Laufzeit und Kündigung (§ 16)

Laufzeit beider Modelle, Fortgeltung des Rückholungs-Anspruchs für Befunde, die während der Vertragslaufzeit erkannt wurden, und die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung.

### Elektronische Annahme und Schlussbestimmungen (§ 15, § 18 und § 19)

Ablauf und Protokollierung der elektronischen Annahme samt der besonders hervorgehobenen Hinweise, Textform für Vertragsänderungen, deutsches Recht, Gerichtsstand Berlin. § 19 Abs. 1 bis 3 (anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel) stehen wortgleich auch in § 7 der Bedingungen für den kostenlosen Potenzial-Check.

<!-- ENDE ERZEUGT: AGB-Lesehilfe -->

---

Weitere Markdown-Spiegel: [/index.md](https://financial-integrity.de/index.md) · [/methode.md](https://financial-integrity.de/methode.md) · [/ablauf.md](https://financial-integrity.de/ablauf.md) · [/pricing.md](https://financial-integrity.de/pricing.md) · [/beispiele.md](https://financial-integrity.de/beispiele.md)
